Arbeitsrecht

Der Bereich Arbeitsrecht  wird von Herrn Rechtsanwalt Gehrmann und Frau Rechtsanwältin Freund, beide Fachanwälte für Arbeitsrecht, betreut.
In diesem Bereich wird Arbeitgebern wie Arbeitnehmern eine umfassende Beratung und  Vertretung vor Gerichten und sämtlichen relevanten Institutionen in allen arbeitsrechtlich relevanten Angelegenheiten angeboten.

Wir beraten und vertreten aus prinzipiellen Erwägungen und im ausdrücklichen Interesse beider Mandantenkreise sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.  Nach unseren langjährigen Erfahrungen gerade die Fähigkeit der Einschätzung der Interessenlage beider Parteien im Arbeitsverhältnis die optimale Mandatsbearbeitung in jedem Einzelfall gewährleistet.
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Durchsetzung ihrer Rechte als auch der Abwehr  von unberechtigten Ansprüchen. Ebenso nimmt die vorsorgliche Beratung einen breiten Raum ein.
Außerdem beraten und vertreten wir Betriebsräte bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte.  

Unser Tätigkeitsgebiet umfasst u.a.:

  • Das Prüfen und Erstellen von Arbeitsverträgen sowie Dienstverträgen
  • Die Unterstützung bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag
  • Die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
  • Die Vertretung in allen sonstigen arbeitsgerichtlichen und dienstrechtlichen Rechtsstreitigkeiten
  • Die Beratung in allen individual - arbeitsrechtlichen Fragen
  • Die Vertretung in allen betriebsverfassungsrechtlichen Beschlußverfahren
  • Die Beratung in sämtlichen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen einschließlich der Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen/Interessensausgleiche sowie dem Führen von Verhandlungen mit dem Betriebspartner, insbesondere in Einigungsstellenverfahren
  • Die Beratung in sämtlichen Fragen des Tarifvertragsrechts einschließlich des Führens/Begleitens von Tarifverhandlungen