Der Bereich Arbeitsrecht wird von Herrn Rechtsanwalt Gehrmann und Frau Rechtsanwältin Freund, beide Fachanwälte für Arbeitsrecht, betreut.
In diesem Bereich wird Arbeitgebern wie Arbeitnehmern eine umfassende Beratung und Vertretung vor Gerichten und sämtlichen relevanten Institutionen in allen arbeitsrechtlich relevanten Angelegenheiten angeboten.
Wir beraten und vertreten aus prinzipiellen Erwägungen und im ausdrücklichen Interesse beider Mandantenkreise sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Nach unseren langjährigen Erfahrungen gerade die Fähigkeit der Einschätzung der Interessenlage beider Parteien im Arbeitsverhältnis die optimale Mandatsbearbeitung in jedem Einzelfall gewährleistet.
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Durchsetzung ihrer Rechte als auch der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Ebenso nimmt die vorsorgliche Beratung einen breiten Raum ein.
Außerdem beraten und vertreten wir Betriebsräte bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte.
Unser Tätigkeitsgebiet umfasst u.a.: