Strafrecht

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens wie auch als Opfer einer Straftat liegt eine hohe emotionale Betroffenheit vor. Frau Rechtsanwältin Genius vertritt Ihre Interessen in dieser für Sie regelmäßig sehr belastenden Situation mit Einfühlungsvermögen und Empathie gleichzeitig aber mit hoher fachlicher Kompetenz.

Im Ermittlungsverfahren sowie vor Gericht engagiert sich Frau Rechtsanwältin Genius vorrangig im Bereich des Opferschutzes und setzt verschiedenste Ihnen zustehende Opferrechte durch. Frau Rechtsanwältin Genius begleitet Sie zu polizeilichen Vernehmungen und steht Ihnen als Beistand in einem sich anschließenden gerichtlichen Verfahren, in welchem Sie im Rahmen eines Nebenklageverfahrens aktiv am Verfahren zu beteiligen sind und Ihnen damit weitergehende Rechte als die bloße Zeugenstellung zustehen, zur Seite.
Darüber hinaus unterschützt Frau Rechtsanwältin Genius Sie bei der Geltendmachung ziviler Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

  • Opferschutz
  • Nebenklage
  • Zeugenbeistand
  • Opferentschädigung
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
  • Strafverteidigung
  • Gewaltschutzverfahren